Hausordnung - so kommen wir besser klar

Hausordnung - so kommen wir besser klar

Grundsätzliches

Die Teilnahme am Stations- und Therapieprogramm ist verpflichtend.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Drogen/Alkohol/Medikamente

Auf Station sind alle Arten von Drogen, Alkohol und Medikamente (einschl. Vitaminpräparate) verboten. Das Mitbringen, der Konsum oder die Weitergabe an Mitpatienten hat die unweigerliche Entlassung und eine Aufnahmesperre von mindestens 8 Wochen zur Folge. Bei schwerwiegenden Fällen kann Anzeige erstattet werden. Nur vom Stationsarzt verordnete Medikamente dürfen eingenommen werden. Es können ohne vorherige Ankündigungen körperliche Untersuchungen, einschl. Blutentnahme und Urinabgabe (unter Sichtkontrolle), sowie eine Zimmer- und Schrankkontrolle in Gegenwart des Pat. durchgeführt werden.
 

Gewalt:

Körperliche oder sprachliche Gewaltanwendungen, -androhungen, sowie rassistische und sonstige diskriminierende Äußerungen, gegenüber Mitarbeitern oder Mitpatienten, sind nicht erlaubt und können die sofortige Entlassung zur Folge haben. Ggf. können rechtliche Maßnahmen eingeleitet, sowie Aufnahmesperren verhängt werden.

 
Rauchen:

Es besteht Brandgefahr! Rauchen ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich im Freien erlaubt. Kerzen und offenes Feuer sind nicht erlaubt.

          
Aufenthalt auf Station:

Bei der Aufnahme werden eine körperliche Kontrolle und eine Durchsicht des Gepäcks durchgeführt. Mitgebrachte Drogen, Medikamente (einschl. Vitaminpräparate) und Alkohol werden einbehalten, ggf. unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht der Polizei übergeben oder vernichtet.
Messer, sonstige scharfe Gegenstände, Klebstoffe, Lösungsmittel sind nicht erlaubt. Offene Zigarettenschachteln/Tabak sowie nicht verpackte Nahrungsmittel (auch selbstgekochtes oder gebackenes) werden einbehalten und entsorgt.

Ausgangs- und Besuchsregelung:

Ausgang außerhalb des Stationsgeländes ist nur in Personalbegleitung gestaltet. Das Stationsgelände besteht aus Haupthaus, Therapiehaus, Bruthaus und dem dazwischen liegenden Hof.

Während des gesamten Aufenthalts gilt eine Kontaktsperre, Besuche sind nur ausnahmsweise, nach Absprache mit dem Therapeuten möglich. Personen, die aktuell Drogen konsumieren oder alkoholisiert sind, dürfen  grundsätzlich keine Besuche abstatten. 

 

 

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